Mitglieder im Verein haben Pflichten. Dazu gehört das Entrichten von Gebühren.
Die Rechte und Pflichten sind in der Satzung des Vereins geregelt.
Besitzer eines Gartens haben sich an die Gartenordnung, die Rahmenkleingartenordnung und die Bauordnung des Verbandes zu halten.
Sie können auch Mitglied werden ohne einen Kleingarten zu pachten. Haben Sie Interesse an einem Kleingarten, schreiben sie uns eine E-Mail und geben eine kurze Begründung ab.
Es gibt ein paar Regel die zu beachten sind:
Der Pächter kündigt schriftlich formlos bis zum 31.08. und bekommt von uns eine Kündigungsbestätigung. Vorraussetzungen für den Verkauf des Gartens sind: