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Mitglied sein
Mitglieder im Verein haben Pflichten. Dazu gehört das Entrichten von Gebühren.
Die Rechte und Pflichten sind in der Satzung des Vereins geregelt.
Besitzer eines Gartens haben sich an die Gartenordnung, die Rahmenkleingartenordnung und die Bauordnung des Verbandes zu halten.
Mitglied werden
Sie können auch Mitglied werden ohne einen Kleingarten zu pachten. Haben Sie Interesse an einem Kleingarten, schreiben sie uns eine E-Mail und geben eine kurze Bewerbung für den entsprechenden Kleingarten ab.
Garten pachten/kaufen
Es gibt ein paar Regel die zu beachten sind:
- Der Vorstand muß dem Verkauf an den Interessenten zustimmen. Der Interessent wird mit dem Kauf eines Garten Mitglied im Verein - wir wollen wissen wen wir uns in die Anlage holen. Daher ist ein Treffen mit dem Vorstand Vorraussetzung.
- Die Kaufverträge, der Pachtvertrag und Mitgliedsanträge werden in Anwesenheit des Vorstandes unterschrieben.
Garten verkaufen/Pacht beenden
Der Pächter kündigt schriftlich formlos und bekommt von uns eine Kündigungsbestätigung. Vorraussetzungen für den Verkauf des Gartens sind:
- alle unzulässigen Bauten wurden entfernt. Siehe Bauordnung.
- ein Wertermittlungsprotokoll liegt vor. Dies legt des Höchstpreis des Gartens fest.
- Der Pächter hat die Abschlussrechnung bezahlt.