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01.03. - 30.09. Rückschnitt der Hecken ins alte Gehölz oder Roden verboten

ca. ab 01.04. Anstellen des Wassers (abhängig von Witterung) 01.04. - 30.09. Öffnung des Haupttores am Vereinshaus im Zeitraum 09 - 19 Uhr 01.04. - 30.09. Einhaltung der Mittagsruhe täglich 13 - 15 Uhr erster Samstag im Mai + zwei Ausweichtermine (individuell durch Wegewarte festgelegt): Kontrolle der Einhaltung der Gartenordnung (Anwesenheit durch Pächter erforderlich) Juni (wechselnde Termine) Mitgliederversammlung (Anwesenheit eines Mitglieds/Garten) 20.06. - 30.06. 1. Heckenschnitt 3. WT im August Ordentliche Kündigung der Parzelle durch Verpächter zum 30.11. 30.08. Schriftliche Kündigung der Parzelle durch Pächter zum 30.11. (Posteingang KGV) 31.08. Schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.12. (Posteingang KGV) letzter Samstag im September + zwei Ausweichtermine (individuell durch Wegewarte festgelegt): Kontrolle der Einhaltung der Gartenordnung und Ablesung des Elektro- u. Wasserverbrauchs durch die Wegewarte (Anwesenheit durch Pächter erforderlich) 01.10. - 31.03. Einhaltung der Mittagsruhe 13 - 15 Uhr samstags, sonntags, feiertags 01.10 - 28.02. Roden von Bäumen u./o. Sträuchern möglich ca. ab 01.11. Abstellen des Wassers (abhängig von Witterung, ohne weitere Ankündigung)